Mutterschaftsvorsorge
Per Gesetz sind folgende Untersuchungen in der Schwangerschaft im Rahmen der allgemeinen Mutterschaftsvorsorge vorgesehen:
- Zu Beginn der Schwangerschaft Anlegen des Mutterpasses, Blutgruppen-Bestimmung, Antikörper-Suchtest, Röteln-Test, Lues-Suchreaktion, Bluttest auf Hepatitis und HIV.
- Vorsorgeuntersuchungen alle 4 Wochen mit Kontrolle von Urin, ggf. Blutwerten, Blutdruck, Gewicht, Tastuntersuchung
- Bei Rhesus-negativer Blutgruppe in der 25. Schwangerschaftswoche Bestimmung der fetalen Blutgruppe durch eine Blutabnahme bei der Mutter („Rhesus-NIPT), Anti-D- Spritze in der 28. Schwangerschaftswoche bei Rhesus-positiver Blutgruppe des Kindes
- Früherkennung auf Schwangerschaftsdiabetes i.d. 24. – 28. Schwangerschaftswoche („Zuckertest“)
- Ab der 28. Schwangerschaftswoche Keuchhustenimpfung (zum Nestschutz für das Neugeborene).
- Ultraschalluntersuchungen
1. zwischen 9. – 12. Schwangerschaftswoche
2. zwischen 19. – 22. Schwangerschaftswoche
3. zwischen 29. – 32. Schwangerschaftswoche - CTG (Herzton- / Wehenaufzeichnung ab der 25. SSW)
- Bei erhöhtem Risiko für eine Chromosomenstörung NIPT auf Trisomie 21, 18, 13 (Bluttest 12 + 0 bis 15 + 0 SSW.)
Für eine intensivere Schwangerschaftsüberwachung sind folgende Untersuchungen als Wahlleistung möglich.
- Toxoplasmose Suchtest in der Frühschwangerschaft, ggf im Verlauf Wiederholung
- Cytomegalie Suchtest in der Frühschwangerschaft, ggf im Verlauf Wiederholung
- Ringelröteln Suchtest in der Frühschwangerschaft, ggf im Verlauf Wiederholung
- Untersuchung auf B-Streptokokken (Vaginalabstrich 36. SSW)
- Präeklampsie-Screening (auf das Risiko für eine spätere „Schwangerschaftsvergiftung“ mittels Anamnese, Doppler-Ultraschall, Laborparametern und Blutrduckmessungen)
Ergänzende Ultraschalluntersuchungen (empfohlen ist ca. alle 4 Wochen)
- 12 + 0 bis 15 + 0 SSW zum Ausschluss früher Fehlbildungen
- 24 + 0 bis 27 + 0 SSW Wachstumskontrolle und Ausschluss von Fehlentwicklungen
- 32 + 0 bis 37 + 0 SSW zur Wachstumskontrolle